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In Deutschland besteht für gewerbliche Webseiten eine Impressum-Pflicht. Fakt ist, das die Gericht ein Webseite, auf der ein Werbebanner eingeblendet wird, als gewerblich eingestuft. Wie verhält es sich bei Social Media? Ist ein Impressum auch für Facebook-Seiten und Facebook-Fan-Pages Pflicht oder nicht? Diese Frage sollte sich jeder Besitzer einer Facebook Page stellen. Anscheinend streiten sich da die Geister und gibt es keine wirklich einheitliche Regelung. Auf einigen Webseiten für Recht wird von der 2 Klick Regel gesprochen, auf anderen Seiten wiederum heißt es Plicht für deutsche Betreiber. Was ist nun richtig?
Im Zweifelsfall würde ich empfehlen, bevor man Opfer einer Abmahnung wird, ein Impressum bei Facebook einzubauen. So ganz einfach scheint das ja bei Facebook nicht zu sein, da man nicht so ohne weiteres einen Button oder Reiter haben muss. Es gibt zu diesem Thema bereits verschiedene Gerichtsurteile. Zwei gute Lösungen und detaillierte Informationen findet Ihr auf den folgenden beiden Seiten:
Beide Seiten stellen in Facebook eine kostenlose App bereit mit der ein Impressum eingebunden werden kann. eRacht24 bietet sogar einen Impressums-Generator an.
Der Rechtsanwalt und Spezialist für Internetrecht Thomas Schwenke hat zu diesem Thema ein sehr gutes Buch geschrieben. Kann ich nur jedem wärmstens Empfehlen sich diesen Buch mal zu Gemüte zu ziehen.
Fazit
Man sollte sich sehr intensiv mit dem Thema Internetrecht speziell Impressum befassen, sonst läuft man Gefahr teure Abmahn-kosten an dubiose Anwälte zu zahlen.
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